Das seit 20. Juni geltende Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich Gelnhausen-Kernstadt, Haitz, Höchst, Roth und Linsengericht-Altenhaßlau wurde vom zuständigen Gesundheitsamt aufgehoben.

Die Nachkontrollen des Trinkwassers haben bestätigt, dass das Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und wieder ohne Bedenken genutzt werden kann.

Die Untersuchungen für die Ursache der Grenzwertüberschreitungen sind noch nicht abgeschlossen, daher wird als Vorsorgemaßnahme, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, das Trinkwasser in den betroffenen Versorgungsbereichen vorerst weiter leicht gechlort. Die verwendeten Chlorkonzentration entsprechen weiterhin den zulässigen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung und sind unbedenklich. Weiterhin sollte vorsorglich auf die Nutzung des Trinkwassers für Aquarien verzichtet werden.

Da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund der Verbindungsleitung zwischen Altenhaßlau und Eidengesäß leichte Chlormengen in das Ortsnetz Eidengesäß gelangen können, sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Eidengesäß vorsorglich auf die Nutzung des Trinkwassers für Aquarien verzichten.

Weiterhin nicht betroffen von der Chlorung sind die Gelnhäuser Ortsteile Hailer und Meerholz, sowie in Linsengericht Großenhausen, Lützelhausen, Geislitz und Waldrode.

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