Mini-Supermärkte dürfen künftig in Hessen immer offen sein, wenn sie ohne Personal auskommen, nicht größer als 120 Quadratmeter sind und lediglich Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
Im vergangenen Dezember hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Angebot des Fuldaer Handelskonzerns Tegut, in vollautomatisierten Teo-Märkten auch an Sonn- und Feiertagen Besorgungen machen zu können, gestoppt. Die Begründung: Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz. Die 25 „Teo“-Märkte in Hessen mussten in der Folge seit Anfang Januar 2024 an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Lediglich drei „Teo“-Märkte in der Nähe von Bahnhöfen durften sonntags weiterhin öffnen.